Sicherer Umgang mit Kreditkarten

Letzte Aktualisierung: 22.08.2023 / Text: H. J. (Diplom-Medienberaterin)

Kreditkarte und Zahlenschloss
Sicherer Umgang mit Kreditkarten das sollten Sie wissen! - Foto: © weerapat1003 - stock.adobe. com

Kreditkarten sind sehr praktisch, bergen aber auch ein Sicherheitsrisiko. In diesem Artikel finden Sie einige Tipps für den sicheren Umgang mit Kreditkarten.

So wird die Kreditkartenzahlung sicher

Mit einer Kreditkarte kann man nicht nur Bargeldlos Bezahlen, sondern auch am Geldautomaten im In- oder Ausland Geld abheben. Das ist praktisch, aber auch mit Risiken verbunden, wenn der Umgang mit der Karte oder den Kartendaten zu nachlässig ist. Die Folge können unberechtigte Geldausgaben oder Geldabhebungen und im schlimmsten Fall sogar ein sogenannter Identitätsdiebstahl sein. Sicher ist man nur, wenn man bestimmte Grundsätze beherzigt und Sicherheitsmaßnahmen trifft.

Einem Kartenmissbrauch durch sorgsamen Umgang mit der Kreditkarte vorbeugen

Die Nutzung einer Kreditkarte ist ebenso sicher wie die von Bargeld, wenn einem Missbrauch durch den sorgsamen Umgang mit Karte und Daten vorgebeugt wird. Das beginnt bereits bei der Aufbewahrung zu Hause oder unterwegs.
Auch in den eigenen vier Wänden sollte die Karte nicht achtlos auf dem Tisch liegengelassen werden. Verschaffen sich Fremde den Zugang zur Wohnung, erhalten sie sie sonst sozusagen auf dem Präsentierteller. Unterwegs wird die Kreditkarte so untergebracht, dass Diebe sie nicht erreichen, zum Beispiel in einem verschlossenen Innenfach der Handtasche, in einem Brustbeutel oder in einer Gürteltasche. Auf keinen Fall darf die PIN (Geheimzahl) zusammen mit der Karte an einer Stelle aufbewahrt oder sogar auf dieser notiert werden.

Auch das Speichern der Geheimzahl auf dem Smartphone wird oftmals bei Streitigkeiten über die Haftung als fahrlässig angesehen.
Das Gleiche gilt, wenn die Kreditkarte und die PIN dritten Personen überlassen werden. Obacht ist darüber hinaus bei Einkäufen im Internet geboten.
Geben Sie Ihre Kreditkartendaten nur an seriöse Händler weiter. Online-Shops, die über kein Impressum verfügen, können ein Risiko darstellen. Denken Sie auch daran, dass Betrüger versuchen können, über E-Mails an ihre Daten zu kommen. Prüfen Sie die empfangenen E-Mails daher sorgfältig, klicken Sie nicht auf unbekannte Links und geben Sie vor allem keinerlei Daten auf Anfrage weiter.
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Maßnahmen nach einem Diebstahl oder dem Verlust der Kreditkarte

Ist die Kreditkarte verloren gegangen oder wurde gestohlen, sollte sie umgehend gesperrt werden. Notwendig sind dafür die Kartennummer, die Bankleitzahl und die Kontonummer. Diese Daten können der letzten Kreditkartenabrechnung entnommen werden.

In den meisten Fällen ist die Kartensperrung über diese Telefonnummer möglich:
Bundesweiter Karten-Sperr-Notruf: +49 116 116

Diese Telefonnummer ist allerdings nicht für alle Karten ausgebenden Geldinstitute gültig. Welche dann angerufen werden muss, erfährt man in den Vertragsunterlagen oder auf der Website des Anbieters. Die Telefonnummern für die Sperrung von Kreditkarten von einigen großen Banken in Deutschland sind:

  • Advanzia Bank: im Inland 0800 88 011 20, im Ausland/Mobil +49 345 2197 3030
  • Barclaycard: +49 408 90 99 877
  • Postbank: im Inland +49 228 5500 5500, im Ausland Tel. +49 69 6657 1333
  • Santander Bank: +49 2161 27 29 889
  • TARGOBANK AG: +49 211 900 20 444

Daneben ist die Kartensperrung auch über die Kreditkartenanbieter direkt möglich:

  • VISA: 0800 811 8440
  • MasterCard: Inland 0800 819 1040,
    Ausland (ohne USA): +1 636 722 7111,
    USA +1 800 627 8372
  • American Express: +49 69 9797 1000
  • Diners Club International: +49 69 900 150 -135 oder -136

Um bei einem Missbrauch der Kreditkarte nicht über Gebühr in Haftung genommen zu werden, sollte die Kartensperrung dokumentiert werden. Außerdem ist bei Diebstahl oder Raub eine Anzeige bei der Polizei ratsam. Diese kann persönlich auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle, per Post, per E-Mail, per Fax oder in manchen Bundesländern auch online erstattet werden. In Berlin zum Beispiel ist das über die Website www.internetwache-polizei-berlin.de möglich. In der Regel haftet der Kreditkarteninhaber trotz Kartensperrung bis zu einer Höhe von 50 Euro gemäß § 675v BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hiervon gibt es Ausnahmen und einige Banken zeigen sich zudem kulant und verzichten auf die Haftung. Ist der Karteninhaber allerdings grob fahrlässig mit der Kreditkarte oder den Daten umgegangen, muss er unter Umständen gänzlich selbst für den Schaden haften.
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