Taschengeld für Kinder

Letzte Aktualisierung: 22.08.2023 / Text: H. J. (Erziehungswissenschaftlerin)

Mädchen hat Taschengeld bekommen
Taschengeld für Kinder - Symbolbild: © Africa Studio - stock.adobe. com

Erfahren Sie in diesem Artikel warum Taschengeld für Kinder wichtig ist, ab wann Kinder es bekommen sollten und wieviel Taschengeld für welches Alter angemessen ist.

Taschengeld - Was sollten Eltern dabei beachten?

Wenn es um das Taschengeld geht, sind viele Eltern unsicher und stellen sich eine Reihe von Fragen. Ab wann ist es zum Beispiel angemessen, dem Kind ein Taschengeld zu zahlen? Wie hoch soll dieses sein? Darf das Kind über das Geld frei verfügen oder haben die Eltern bei Käufen ein Mitspracherecht? Diese Fragen lassen sich zwar nicht pauschal beantworten, aber generelle Empfehlungen dafür gibt es durchaus.

Warum ist das Taschengeld für Kinder wichtig?

Eine wichtige Aufgabe der Eltern ist es, ihr Kind zur Selbständigkeit zu erziehen, damit es sein Leben irgendwann auch unabhängig meistern kann. Dazu gehört es auch, den Umgang mit Geld zu lernen. Das Taschengeld ist dabei eine gute Hilfe, denn in der Regel ist es das einzige Geld, über das ein Kind frei verfügen kann. Die meisten Kinder begreifen bald schon, wie wichtig es ist, das Geld einzuteilen, wenn man sich Wünsche erfüllen möchte. Dennoch wird nicht jedes Kind gleich reagieren. Während manche ihr Taschengeld gleich nach Erhalt in den nächsten Laden tragen, halten sich andere zurück und sparen sich eine größere Summe zusammen.

Ab wann sollten Kinder Taschengeld bekommen?

Pädagogen empfehlen meistens, das Taschengeld mit Beginn der Schulzeit zu zahlen. Vorher werden die meisten Kinder kaum Gelegenheit haben, ihr Geld ohne das Beisein der Eltern auszugeben. In der Schule oder auf dem Schulweg gibt es oftmals Kioske oder Läden, deren Angebote für Kinder interessant sind. Außerdem erhalten häufig schon die Freunde Taschengeld und kein Kind möchte dann als Außenseiter dastehen. Eltern, die sich über den Zeitpunkt und die Höhe der ausgezahlten Summe unschlüssig sind, sollten das Thema vielleicht einmal beim Elternabend in der Schule ansprechen. So können die Eltern einer Klasse gemeinsam Lösungen finden, sodass sich kein Kind gegenüber den Mitschülern benachteiligt fühlt.

Wieviel Taschengeld ist angemessen?

Eine Empfehlung für die Taschengeldhöhe gibt auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heraus. Demnach sind für Kinder unter sechs Jahren 0,50 bis 1 Euro pro Woche angemessen. Mit jedem Lebensjahr steigert sich dieser Betrag etwa um einen weiteren Euro. Ab einem Lebensalter von zehn Jahren sollte das Taschengeld monatlich ausgezahlt werden und beträgt für Zehnjährige mindestens 15 Euro, für Kinder ab 12 Jahren mindestens 20 Euro und für Teenager ab 15 Jahren mindestens 30 Euro mit jährlicher Steigerung. Eine aktuelle Taschengeldtabelle kann man übrigens auch beim zuständigen Jugendamt erhalten. Letztendlich wird die Höhe des Taschengelds aber in großem Maße von den Finanzen der Eltern abhängen, sodass sie sich nicht pauschal festlegen lässt.

Wofür geben Kinder das Taschengeld oft aus?

  • Süßigkeiten
  • Fastfood
  • Süße Getränke
  • DVDs
  • Videospiele
  • Kinokarten
  • Spielzeug
  • Konzertkarten
  • Zeitschriften
  • Handys
  • MP3-Player
  • Kopfhörer

Haben die Eltern beim Ausgeben des Taschengeldes ein Mitspracherecht?

An die Zahlung des Taschengeldes sollten keine Bedingungen geknüpft werden. Nur wer frei über seine Finanzen verfügen kann, lernt es, mit dem Geld umzugehen. Allerdings gibt es hier Einschränkungen. Wenn es in der Familie bestimmte Erziehungs- und Ernährungsrichtlinien gibt, werden Eltern durchaus auf ihr Kind einwirken. Wichtig ist das zum Beispiel bei Kindern, die an Allergien leiden. Wenn diese sich vom Taschengeld etwas kaufen, das für sie unverträgliche Inhaltsstoffe enthält, kann das im schlimmsten Fall lebensbedrohlich werden. Die meisten Kinder reagieren hier jedoch verständig und es wird keine Probleme geben. Auf keinen Fall sollten Eltern bestimmen, was mit dem Taschengeld zu geschehen hat. Auch für den Kauf von benötigten Schulsachen oder Kleidungsstücken ist es nicht gedacht, es sei denn, es handelt sich um Dinge, die das Kind gern zusätzlich hätte. Das Gesetz erlaubt Kindern übrigens in § 110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das Ausgeben des eigenen Geldes.

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