Garantieverlängerung - oft nur eine vermeintliche Sicherheit
Letzte Aktualisierung: 21.03.2023 / Text: C. D. (Hausfrau)
Ob neuer Fernseher, Waschmaschine oder hochauflösende Kamera - beim Kauf eines technischen Gerätes bieten die meisten Händler heute sogenannte Garantieverlängerungen an. Bei einem Blick ins Kleingedruckte müsste jedoch den meisten Verbrauchern schnell bewusst werden, dass ein Abschluss einer solchen Geräteversicherung genau abzuwägen ist.
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Das Ziel der Garantieverlängerung
Hinter dem Begriff Garantieverlängerung verbirgt sich eine kostenpflichtige Versicherung, welche die freiwillige Garantie von Händlern für einen bestimmten Zeitraum über die normalerweise gültige Dauer verlängert. Die Höhe des Versicherungsbetrages variiert nach Warenwert und steigt mit der Kaufsumme. Ein LED-TV im Wert von 1000,- € kann für rund 100,- € - 150,- € versichert werden. Die Leistungen, die bei einem eingetretenen Garantiefall vom Händler zu erbringen sind, werden im Voraus in einer Garantieerklärung genau erläutert. Außerdem werden dem Käufer Auflagen erteilt, die er penibel einhalten muss, um seinen Schutz nicht zu verlieren.
Käufer haben oft falsche Vorstellungen
Der Extraschutz durch eine Garantieverlängerung weckt bei Verbrauchern oft falsche Vorstellungen. Häufig sind diese der Meinung, neue Geräte bei einem Defekt oder bei Diebstahl vom Händler zu erhalten. Der Blick ins Kleingedruckte verrät jedoch, dass vielfach nur eine Reparatur gezahlt wird. Übersteigt der Zeitwert des Gerätes jedoch die Höhe dieser Kosten, dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und dem Kunden wird oftmals nur noch der Zeitwert des Produktes ersetzt. Gerade bei Elektronik-Artikeln sinkt dieser jedoch binnen weniger Monate bzw. Jahre deutlich, so dass im Zweifelsfall der Verbraucher nur einen geringen Betrag im Schadensfall erhält. Wird daran dann auch noch die Bedingung geknüpft, binnen weniger Wochen im selben Geschäft ein anderes Gerät zu erwerben, ist der Kunde klar im Nachteil.
Auf das Kleingedruckte achten
Mitunter wird in den Garantieverlängerungen auch ein Ersatzgerät angeboten. Was für den Kunden zunächst vorteilhaft klingt, kann ein versteckter Fallstrick sein. Nicht automatisch bekommt er ein neuwertiges Produkt der gleichen Marke zur Verfügung gestellt. Denn der Händler behält sich nicht selten das Recht vor, den Hersteller zu variieren. Hinzu kommt, dass einige Versicherungen Selbstbehalte im Falle eines Schadens erheben. Nur in wenigen Fällen ersetzt der Garant zudem Verschleißteile der versicherten Geräte, etwa Akkus in Notebooks, Glühlampen in Backröhren oder Dichtungen an Spülmaschinen. Selbst der Diebstahlschutz, welcher in einigen Garantieverlängerungen enthalten ist, obliegt hohen Auflagen durch die Händler. Genaues Lesen der Vertragsbedingungen zeigt, in welchen Fällen die Versicherung auch wirklich zahlt. So kann ein Navigationsgerät, welches unter einer Decke auf der Rückbank des Autos lag, mitunter nicht ersetzt werden, da es laut Versicherungsbedingungen sichtbar war. Nur wenige Versicherungen schließen eine Garantieleistung im Falle eines selbstverschuldeten Schadens nicht aus.
Nur in wenigen Fällen sind Garantieverlängerungen sinnvoll
Der Vorteil einer Garantieverlängerung liegt letztendlich nur darin, dass im Falle eines Mangels am Produkt die Beweislast durch den Verbraucher entfällt. Liegt ein Schaden am Gerät vor, müsste nach den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen der Käufer dem Händler ab dem siebten Monat nach Kauf nachweisen, dass das Produkt bereits bei der Lieferung defekt war - ein fast unmögliches Unterfangen! Dennoch ist die vermeintliche Sicherheit einer Garantieverlängerung oft ein kostspieliges Unterfangen, welches sich nur selten finanziell lohnt. Ein Schaden an einem vier Jahre alten Smartphone möchten die wenigsten Verbraucher durch ein gleichwertiges - sicher mittlerweile veraltetes Produkt - ersetzen.
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