Den Unterschied Garantie Gewährleistung kurz erklärt:
Es gibt kein Wort, welches im deutschen Verbraucherrecht so missverstanden wird, wie das der Garantie. „Schatz, bring doch den kaputten Fernseher einfach wieder zurück. Er hat doch noch Garantie.“, sind Kommentare, die Verbraucher im täglichen Gebrauch benutzen. Nur, ist es wirklich „Garantie“, die hier geltend gemacht wird und wenn nicht, was ist dann diese Garantie?
Das typische Problem: Das gekaufte Handy ist bei der Übergabe kaputt
Natürlich hat der Verbraucher das Recht jenes funktionsfähige Handy zu erhalten, welches ihm versprochen wurde. Stellt sich dann später heraus, dass das Mobilfunkgerät einen Schaden hat und nicht im versprochenen Umfang genutzt werden kann, muss der Verkäufer einstehen und die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu befreien. Das Handy ist in dem Fall zu reparieren oder in bestimmten Ausnahmefällen durch ein neues Endgerät zu tauschen.
Dieser für die Elektronikbranche typische Vorfall nennt sich „Gewährleistung“. Dabei kann ein Verbraucher bis zu 24 Monate nach dem Kauf den Anspruch an den Händler geltend machen, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestehenden Mängel zu beheben. In manchen Fällen kann die Gewährleistungsfrist durch die vereinbarten AGB auf ein Kalenderjahr reduziert werden.
Was ist, wenn der Schaden erst viel später auftritt?
Glück im Unglück haben Sie, wenn der Defekt innerhalb der ersten sechs Monate auftritt. Denn in diesem Fall wird vermutet, dass der Defekt am Tag der Übergabe bereits vorhanden war und Sie können den Mangel entweder beheben lassen oder erhalten eine einwandfreie Ware zum Tausch.
Problematischer wird es, wenn der Schaden nach dem sechsten Monat auftritt. Dann haben Sie theoretisch weiterhin die Möglichkeit von der gesetzlichen Gewährleistung Gebrauch zu machen, müssen aber beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat.
Und was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung für Verbraucher?
Grundsätzlich haben Sie bei einer gekauften Ware als Verbraucher die gesetzliche Gewährleistung. In einigen Fällen kann Ihnen der Händler aber die gewünschte Funktionsfähigkeit einer Ware für einen bestimmten Zeitraum zusichern. Dies nennt sich Garantie. Dabei ist völlig egal, wie die Beschaffenheit des Gerätes beim Zeitpunkt der Übergabe war. Hier gilt einzig das Versprechen des Verkäufers. Kann er diese Garantie nicht halten, muss er die Ware austauschen, reparieren oder den Kaufpreis zurückerstatten, je nachdem, was Sie beim Kauf vereinbart haben.
Garantie vs Gewährleistung
Sie merken, eine gesetzliche Garantie gibt es nicht. Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Aber natürlich haben Sie das Recht eine einwandfreie Ware übergeben zu bekommen, deren Mängel Sie über die gesetzliche Gewährleistung regulieren können.
Sie sehen der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist recht groß! Also nicht verwechseln!
Text: M. K. (Anwalt)