Diskussion zum Sonntagsshopping

Letzte Aktualisierung: 11.01.2023 / Text: H. J. (Diplom-Medienberaterin)

Sonntagsshopping
Verkaufsoffener Sonntag - Pro und contra - Symbolbild: © Zerbor

Seit Jahren gibt es die Diskussion zum Sonntagsshopping. Erfahren Sie hier u.a. warum die verkaufsoffenen Sonntage in der Kritik stehen:

Shopping am Sonntag - Die verkaufsoffenen Sonntage in der Kritik

Ob Kaufhaus, Boutique oder Lebensmittelladen - Geschäfte in Deutschland müssen sich an bestimmte Ladenöffnungszeiten halten, die zum einen durch das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) und zum anderen seit dem Jahr 2006 durch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern bestimmt werden. Besonderen Schutz genießen hierbei die Sonn- und Feiertage, an denen Läden nur in Ausnahmefällen geöffnet haben dürfen. Eine Ausnahme bilden die verkaufsoffenen Sonntage. Je nach Bundesland ist der Sonntagsverkauf an fünf bis zehn Sonntagen pro Kalenderjahr erlaubt. Die Termine werden jährlich aufs Neue festgelegt.

Der verkaufsoffene Sonntag - Beliebt bei Kunden, Stress für Verkäufer

Auch wenn viele Kunden Verständnis für die Verkäuferinnen und Verkäufer haben, genießen sie doch den Einkaufsbummel an den verkaufsoffenen Sonntagen allein, mit Freunden oder mit der Familie. Während der Woche bleibt hierfür oftmals nicht viel Zeit. Job, Schule oder andere Verpflichtungen haben schließlich Vorrang. Zwar haben viele Geschäfte auch werktags häufig lange geöffnet, aber gerade für Familien ist es schwer, alle Termine und das gemeinsame Einkaufen unter einen Hut zu bringen. So wird der verkaufsoffene Sonntag zum Problemlöser. Das, was für Kunden und Ladenbesitzer ein Vorteil scheint, kehrt sich für angestellte Verkäuferinnen und Verkäufer jedoch oftmals ins Gegenteil um: Wenn sie am Sonntag arbeiten müssen, können sie diese Zeit nicht mit Freunden oder der Familie verbringen. Da zudem immer mehr Verkaufspersonal in Teilzeit oder in befristeten Arbeitsverhältnissen arbeitet, profitiert es außerdem kaum von einem höheren Gehalt durch die Sonntagsarbeit. Auch viele Händler befürworten den verkaufsoffenen Sonntag, um im Kampf gegen das Online-Shopping bestehen zu können. Leider machen manche davon den Fehler, die Ladenöffnungszeiten für die Abwanderung von Kunden zu Online-Händlern verantwortlich zu machen. Mit einem Angebot, das sich von anderen Läden abhebt, sowie guten Service- und Beratungsleistungen kann man die Kundschaft jedoch erreichen und binden.
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Gewerkschaften und kirchliche Organisationen stellen sich gegen verkaufsoffene Sonntage

Gewerkschaften, wie ver.di, kämpfen daher seit Jahren vehement gegen die verkaufsoffenen Sonntage beziehungsweise gegen deren Ausweitung. So äußerte sich beispielsweise Stefanie Nutzenberger (ver.di-Bundesvorstandsmitglied) im Jahr 2018 folgendermaßen: "Das Recht der Menschen auf Ruhezeit darf nicht dem Gewinnstreben von Unternehmen geopfert werden!" Neben ver.di stellen sich verschiedene kirchliche Organisationen gegen das Öffnen der Läden an Sonntagen. Zusammen organisieren sie sich in der Allianz für den freien Sonntag, zu der neben ver.di unter anderem die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), die Katholische Betriebsseelsorge, der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) sowie der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) gehören. Die Allianz ist zudem europäisch vernetzt und Mitglied der European Sunday Alliance, die bereits im Jahr 2011 in Brüssel gegründet wurde. So unterschiedlich diese Organisationen hinsichtlich anderer Ziele sind, sind sie in Bezug auf das Sonntagsshopping doch in verschiedenen Thesen einig. So betont die Allianz, dass ein gemeinsamer Ruhetag für die Gemeinschaft wichtig ist und "der humanen Qualität unserer Gesellschaft" dient. Forderungen sind unter anderem:

  • der Sonn- und Feiertagsschutz muss bundeseinheitlich und nicht mehr auf Landesebene geregelt werden
  • bestehende Vorschriften sind behördlich effektiv zu kontrollieren
  • der Gesetzgeber muss darauf achten, dass Sonn- und Feiertage als Ruhetage für die Erholung und individuelle Freizeitgestaltung und auch für gottesdienstliche Feiern erhalten bleiben

In der Vergangenheit kam es dadurch immer wieder zu Klagen und Verfassungsbeschwerden, wie beispielsweise durch ver.di im Jahr 2018 gegen Sonntagsöffnungen in Berlin anlässlich der Grünen Woche, der Berlinale, der Tourismusbörse und der Berliner Art Week. Durch das Oberverwaltungsgericht wurde den Klagen allerdings nicht stattgegeben, sodass an diesen Sonntagen die Berliner Geschäfte offen waren. Auch in NRW kommt es immer wieder zu Klagen von verdi, denen oft stattgegeben wird. In anderen Städten wie Münster hat man die Bevölkerung abstimmen lassen. Die Mehrheit entschied sich gegen das Sonntagsshopping, so dass in Münster bis auf Weiteres keine verkaufsoffenen Sonntage stattfinden.
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