Seit August 2025 gelten in Bayern neue Regeln für die Ladenöffnungszeiten. Das Bayerische Ladenschlussgesetz bringt für Verbraucher einige praktische Verbesserungen mit sich: klare Regelungen für die Öffnungszeiten, völlig neue Einkaufsmöglichkeiten und auch an Sonn- und Feiertagen gibt es mehr Flexibilität. Tatsächlich waren diese Änderungen längst überfällig, denn die bisherigen Regelungen entsprachen nicht mehr den heutigen Lebensgewohnheiten. Lesen Sie in diesem Artikel, welche konkreten Neuerungen auf Sie zukommen und wie Sie als Kunde davon profitieren können.
Die Grundregeln des neuen Ladenschlussrecht in Bayern seit August 2025:
- Montag bis Samstag: Geschäfte dürfen von 6:00 bis 20:00 Uhr geöffnet haben
- Bäckereien: Bereits ab 5:30 Uhr geöffnet an Werktagen
- Sonn- und Feiertage: Grundsätzlich geschlossen, aber mit wichtigen Ausnahmen
- Personallose Kleinstsupermärkte: Rund um die Uhr geöffnet, auch sonntags
Ladenschluss um 20:00 Uhr in Bayern bleibt
Die Öffnungszeiten an Werktagen bleiben unverändert. Die Geschäfte dürfen von 06:00 Uhr – 20:00 Uhr öffnen. Viele Baumärkte nutzen diese Zeiten fast vollständig aus (oft geöffnet ab 07:00 Uhr oder 08:00 Uhr), hingegen öffnen zahlreiche Einkaufscenter und bekannte Handelsketten erst ab 10:00 Uhr. Hier ändert sich für Verbraucher also nichts. Lesen Sie auch unsere Tipps zum Einkaufen in Bayern.
Revolution im Lebensmittelhandel: Personallose Kleinstsupermärkte rund um die Uhr
Eine echte Innovation bringt das neue Gesetz mit den personallos betriebenen Kleinstsupermärkten. Diese dürfen an Werktagen durchgehend 24 Stunden am Tag, geöffnet haben – an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von mindestens 8 Stunden.
So funktionieren die personallosen Supermärkte:
- Verkaufsfläche maximal 150 Quadratmeter
- Während der Ladenschlusszeiten arbeitet kein Personal vor Ort
- Vollautomatisiertes Einkaufen mit Selbstbedienung und digitaler Bezahlung
- Sortiment entspricht einem normalen Supermarkt
Die Gemeinden haben jedoch ein Mitspracherecht: Sie bestimmen, wie lange diese Märkte an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben dürfen – mindestens aber acht Stunden am Stück. Praktisch ist es auch, dass diese Märkte besonders in kleineren Gemeinden die Grundversorgung sicherstellen können.
Verkaufsoffene Sonntage in Bayern: Vier besondere Einkaufstage im Jahr
Trubel in der Innenstadt, Märkte und Events – an bis zu vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr dürfen Geschäfte in Bayern wie bisher öffnen. Es muss aber einen besonderen Anlass geben, der viele Menschen in die Gemeinde zieht. Das können traditionelle Märkte, große Messen oder andere bedeutende Veranstaltungen sein.
Die Regeln für verkaufsoffene Sonntage:
- Höchstens vier Termine pro Jahr und Gemeinde
- Öffnungszeit: maximal fünf Stunden zwischen 10:00 und 18:00 Uhr
- Nur Geschäfte im direkten Umfeld der Veranstaltung dürfen öffnen
- Die Gemeinde entscheidet über die konkreten Termine
- Zur Übersicht: Verkaufsoffener Sonntag in Bayern
Verkaufsoffene Nächte: Einkaufen bis Mitternacht
Eine besonders kundenfreundliche Neuerung sind die verkaufsoffenen Nächte an Werktagen. Das Gesetz erlaubt zwei verschiedene Varianten:
Gemeindeweite verkaufsoffene Nächte:
- Bis zu acht Werktage pro Jahr und Gemeinde
- Öffnungszeit von 20:00 bis maximal 24:00 Uhr
- Alle Geschäfte der Gemeinde können teilnehmen
Individuelle verkaufsoffene Nächte:
- Jeder Einzelhändler kann zusätzlich bis zu vier eigene Termine pro Jahr festlegen
- Anmeldung bei der Gemeinde mindestens zwei Wochen vorher
- Ebenfalls von 20:00 bis maximal 24:00 Uhr
Diese Flexibilität eröffnet neue Möglichkeiten für entspanntes Einkaufen am Abend. Ob nach der Arbeit, für besondere Anlässe oder einfach als gemütlicher Stadtbummel – die verkaufsoffenen Nächte bringen Leben in die Innenstädte.
Besondere Regelungen für bestimmte Warengruppen
Auch an Sonn- und Feiertagen muss niemand ganz auf kleine Besorgungen verzichten. Das Gesetz erlaubt bestimmten Geschäften begrenzte Öffnungszeiten:
- Bäckereien und Konditoreien: bis zu drei Stunden für frisches Brot und Gebäck
- Zeitungshändler: bis zu fünf Stunden für die Sonntagslektüre
- Milchverkaufsstellen: bis zu zwei Stunden für frische Milch
- Blumenläden: grundsätzlich zwei Stunden, an besonderen Tagen (Muttertag, Valentinstag) bis zu vier Stunden, an Gedenktagen wie Totensonntag sowie an den Adventssonntagen sogar bis zu sechs Stunden
Diese Regelungen ermöglichen es, auch sonntags kleine Bedürfnisse zu decken, ohne den Charakter des Sonn- und Feiertags als Ruhetag zu beeinträchtigen.
Sonderregelungen für Tourismusorte
Besonders attraktiv sind die Regelungen für anerkannte Kur- und Erholungsorte sowie touristische Gemeinden. Hier dürfen Verkaufsstellen an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen – und das für bis zu acht Stunden zwischen 10:00 und 20:00 Uhr.
Das Sortiment ist dabei auf touristische Bedürfnisse ausgerichtet:
- Snacks und Getränke zum sofortigen Verzehr
- Bade- oder Sportzubehör, je nach örtlichen Gegebenheiten
- Regionale Spezialitäten und Souvenirs
Für Urlauber bedeutet das mehr Komfort und Flexibilität beim Einkaufen, während die Gemeinden ihre touristische Attraktivität steigern können.
Weiterhin geöffnet: Tankstellen, Apotheken und Geschäfte in Bahnhöfen / Flughäfen
Bestimmte Geschäfte bleiben von den Ladenschlusszeiten ausgenommen und können weiterhin rund um die Uhr öffnen:
- Tankstellen: Verkauf von Reisebedarf und Waren des täglichen Bedarfs
- Apotheken: Medikamente und apothekenübliche Waren im Notdienst
- Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen: Reisebedarf entsprechend der Verkehrszeiten z.B. in den Hauptbahnhöfen München, Nürnberg und Regensburg
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Verkauf während der Öffnungszeiten von Theatern, Museen, Kinos oder Sportstätten
An den internationalen Verkehrsflughäfen München, Nürnberg und Memmingen gibt es sogar ein erweitertes Sortiment mit Waren des täglichen Bedarfs, Kleidung und Geschenkartikeln.
Quelle: Pressemitteilung des Bayrischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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