Die Allianz für den freien Sonntag feiert dieser Tage ihr 20-jähriges Bestehen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) nutzt das Jubiläum für deutliche Kritik – und fordert ein Umdenken bei der Gewerkschaft ver.di, die zu den tragenden Kräften des Bündnisses gehört.

Handel: Sonntagsöffnungen stärken die Innenstädte

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth bezeichnet die konsequente Blockadehaltung der Allianz als schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Einkaufen am Sonntag sei für viele Familien längst mehr als reine Versorgung – es gehöre zur Freizeitgestaltung. Gerade angesichts der schwierigen Lage vieler Einzelhändler in den Innenstädten brauche es die gelegentliche und verlässliche Sonntagsöffnung mehr denn je.
Besonders kritisiert der HDE die Praxis, bereits genehmigte Sonntagsöffnungen kurzfristig per Klage zu stoppen. Die betroffenen Geschäfte hätten dann bereits Werbung geschaltet und Personal eingeplant – und blieben auf den Kosten sitzen. Diese fehlende Planungssicherheit sei den Unternehmen nicht weiter zuzumuten, so Genth.
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Streit um Smart Stores ohne Personal

Für besonderes Unverständnis beim HDE sorgt die Ablehnung von Sonntagsöffnungen für sogenannte Smart Stores. Diese Läden kommen komplett ohne Personal aus und könnten gerade im ländlichen Raum die Nahversorgung sichern. Da keine Mitarbeiter an Sonntagen arbeiten müssen, greife das Argument des Beschäftigtenschutzes hier nicht, argumentiert Genth. Für die Betreiber lohnten sich die Läden mit ihrem begrenzten Umsatz allerdings nur, wenn sie an allen sieben Wochentagen öffnen dürfen. Angesichts des zunehmenden Personalmangels werde die Digitalisierung der Vertriebswege weiter an Bedeutung gewinnen.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Wer gern am Wochenende durch die Innenstadt bummelt oder den Sonntagseinkauf mit einem Familienausflug verbindet, muss weiterhin mit Unsicherheit leben. Ob und wann Geschäfte sonntags öffnen dürfen, bleibt in vielen Städten und Gemeinden ein juristisches Hin und Her. Genehmigungen werden erteilt, dann wieder gekippt – oft erst wenige Tage vor dem geplanten Termin.
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Der HDE fordert deshalb bundesweit klare und verlässliche Regeln für gelegentliche Sonntagsöffnungen. Die Fronten zwischen Handel und Gewerkschaft sind verhärteter denn je. Wie aktuell der Konflikt ist, zeigt ein Urteil des OVG Greifswald vom 12. März 2026: Das Gericht erklärte die Öffnungszeitenverordnung von Mecklenburg-Vorpommern auf Klage von ver.di für unwirksam. Die Entscheidung könnte auch Folgen für Schleswig-Holstein haben, wo die nach demselben Vorbild gestaltete Bäderregelung aktuell noch bis Dezember 2028 läuft – ver.di-Vertreter Bert Stach erklärte bereits, er könne sich eine weitere Duldung kaum vorstellen. 

Quellen: Pressemitteilung des Handelsverbandes Deutschland (HDE) vom 11.03.2026; OVG Greifswald, Urteil vom 12.03.2026