In diesem Artikel erklärt ein Anwalt was beim Umtausch gekaufter Waren beachtet werden muss. Allgemeine Informationen über das Umtauschrecht.
Umtausch wegen Unzufriedenheit mit einem Produkt
Viele Kunden sind nach dem Kauf eines Produktes schlicht unzufrieden und der Einkauf erweist sich Zuhause als totaler Reinfall. Die Verbraucher gehen dann meist in den Einzelhandel zurück und fordern einen Umtausch der gekauften Waren. In vielen Fällen funktioniert das auch reibungslos aber wie sieht das eigentlich juristisch aus?
Das Umtauschrecht
Was aber ist eigentlich das so viel verbreitete Umtauschrecht?
Unter dem Umtauschrecht versteht sich die Rückgabe einer gekauften Ware wegen Unzufriedenheit. Der Kunde selbst kauft sein Produkt im Geschäft und entschließt sich nach dem Kauf, dass er dieses doch nicht besitzen möchte und bringt es in den Laden zurück. Meist fordert er dafür die Rückgabe des Geldes oder einen gleichwertigen Gutschein.
Was sagt das Gesetz zum Umtauschrecht?
Hier kommt dann schnell die ernüchternde Antwort und der erhobene juristische Zeigefinger. Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht. Beim Kauf einer Ware wird ein Kaufvertrag geschlossen, der in aller Regel bindend ist. Zum Umtausch einer zu großen Hose oder zur Annahme des neu gekauften Fernsehers und die Erstattung des Geldes ist der Händler nicht verpflichtet.
Ausnahmen bestehen, wenn die Ware nicht einwandfrei ist oder Ihnen etwas Anderes angeboten wurde, als sie letztlich erhalten haben. In diesen Fällen kann der Vertrag angefochten werden oder die gesetzliche Gewährleistung greift in diesen Fällen.
Aber ein generelles Umtauschrecht gibt es rechtlich leider nicht und der Kunde hat auf die Kulanz des Verkäufers zu vertrauen.
Diese Produkte werden sehr häufig umgetauscht
- Kleidung
- Schuhe
- Technische Geräte
- Schmuck
Produkte, die meist vom Umtausch ausgeschlossen sind
- Maßangefertigte Sachen
- Versiegelte Hygieneartikel
- Schnell verderbliche Ware
- Versiegelte Datenträger
Warum tauschen die Geschäfte dennoch um?
Aber eine beruhigende Nachricht kann doch gegeben werden. Ziel der Geschäfte sind zufriedene Kunden, die bei einer Umtauschmöglichkeit natürlich wiederkommen werden. Aus diesem Grund sind die großen marktüblichen Händler in aller Regel sehr kulant. Rund 30 % aller Einzelhändler sind zu einem Umtausch der gekauften Ware bereit.
Tipps für die Kulanz der Händler
Die Wahrscheinlichkeit auf einen kulanten Verkäufer zu treffen, kann mit einfachen Tricks erhöht werden:
- Der Kassenbon sollte unbedingt aufgehoben werden. Dieser dient als Nachweis, dass das Produkt auch tatsächlich im identischen Geschäft gekauft worden ist, wo es am Ende auch wieder zurückgenommen werden soll.
- Die Ware sollte nicht ausgepackt und die Preisetiketten abgerissen sein. Somit hat der Händler die Möglichkeit ohne großen Aufwand die Ware wieder sofort in den Bestand des Ladens zurückzuführen und das Gekaufte steht sofort wieder zum Verkauf zur Verfügung.
- Umtausch nur im zeitlichen Zusammenhang zum Kauf. Natürlich wird ein Verkäufer keine Ware zurücknehmen, die vor einem Jahr gekauft worden ist. Umso schnell die Ware wieder umgetauscht wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Umtausches.
- Der Verbraucher sollte hauptsächlich in größeren Ladenketten einkaufen. Natürlich ist der kleine Einzelhändler von neben an oft auch kulant, doch sind es meistens die großen Ketten, die einem Umtausch eher zustimmen und keine Probleme mit der Rückgabe der Ware haben.
Widerruf über Fernabsatz
Eine der großen Ausnahmen betreffen alle Kaufverträge, die über das Internet oder Telefon abgeschlossen wurden. Hier hat der Verbraucher tatsächlich per Gesetz ein Widerrufsrecht. Dieses gilt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde über sein Recht aufgeklärt wurde. Der Gesetzgeber räumt hier ein besonderes Recht ein, weil der Verbraucher bei einem Internetkauf selbst das Produkt nicht sehen, anfassen und prüfen kann.
Hier kann tatsächlich eine Ware bestellt werden, die dann innerhalb der 14 Tage wieder zurückgeschickt werden kann, ohne dass der Kaufpreis bezahlt werden muss. Sollte der schon vorab bezahlt worden sein, erstatten die Internethändler den bezahlten Preis zeitnah ohne Probleme. Die Verkäufer haben allerdings das Recht die Portokosten in Rechnung zu stellen. Hierbei sind die Verkäufer aber im Ganzen sehr kulant und erstatten den vollen Preis.
Der Mythos Umtauschrecht noch einmal zusammengefasst
- Ein Umtauschrecht gibt es nicht!
- Die Verkäufer sind aber in der Rücknahme von Waren in aller Regel sehr kulant.
- Über das Internet gekaufte Waren können innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden und der Kaufvertrag widerrufen werden. Hier besteht sogar ein Rechtsanspruch.
(Text: M. K. – Anwalt)