Umtausch gekaufter Waren
In diesem Artikel erklärt ein Anwalt was beim Umtausch gekaufter Waren beachtet werden muss. Allgemeine Informationen über das Umtauschrecht.
In diesem Artikel erklärt ein Anwalt was beim Umtausch gekaufter Waren beachtet werden muss. Allgemeine Informationen über das Umtauschrecht.
Viele Kunden sind nach dem Kauf eines Produktes schlicht unzufrieden und der Einkauf erweist sich Zuhause als totaler Reinfall. Die Verbraucher gehen dann meist in den Einzelhandel zurück und fordern einen Umtausch der gekauften Waren. In vielen Fällen funktioniert das auch reibungslos aber wie sieht das eigentlich juristisch aus?
Was aber ist eigentlich das so viel verbreitete Umtauschrecht?
Unter dem Umtauschrecht versteht sich die Rückgabe einer gekauften Ware wegen Unzufriedenheit. Der Kunde selbst kauft sein Produkt im Geschäft und entschließt sich nach dem Kauf, dass er dieses doch nicht besitzen möchte und bringt es in den Laden zurück. Meist fordert er dafür die Rückgabe des Geldes oder einen gleichwertigen Gutschein.
Hier kommt dann schnell die ernüchternde Antwort und der erhobene juristische Zeigefinger. Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht. Beim Kauf einer Ware wird ein Kaufvertrag geschlossen, der in aller Regel bindend ist. Zum Umtausch einer zu großen Hose oder zur Annahme des neu gekauften Fernsehers und die Erstattung des Geldes ist der Händler nicht verpflichtet.
Ausnahmen bestehen, wenn die Ware nicht einwandfrei ist oder Ihnen etwas Anderes angeboten wurde, als sie letztlich erhalten haben. In diesen Fällen kann der Vertrag angefochten werden oder die gesetzliche Gewährleistung greift in diesen Fällen.
Aber ein generelles Umtauschrecht gibt es rechtlich leider nicht und der Kunde hat auf die Kulanz des Verkäufers zu vertrauen.
Aber eine beruhigende Nachricht kann doch gegeben werden. Ziel der Geschäfte sind zufriedene Kunden, die bei einer Umtauschmöglichkeit natürlich wiederkommen werden. Aus diesem Grund sind die großen marktüblichen Händler in aller Regel sehr kulant. Rund 30 % aller Einzelhändler sind zu einem Umtausch der gekauften Ware bereit.
Die Wahrscheinlichkeit auf einen kulanten Verkäufer zu treffen, kann mit einfachen Tricks erhöht werden:
Eine der großen Ausnahmen betreffen alle Kaufverträge, die über das Internet oder Telefon abgeschlossen wurden. Hier hat der Verbraucher tatsächlich per Gesetz ein Widerrufsrecht. Dieses gilt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde über sein Recht aufgeklärt wurde. Der Gesetzgeber räumt hier ein besonderes Recht ein, weil der Verbraucher bei einem Internetkauf selbst das Produkt nicht sehen, anfassen und prüfen kann.
Hier kann tatsächlich eine Ware bestellt werden, die dann innerhalb der 14 Tage wieder zurückgeschickt werden kann, ohne dass der Kaufpreis bezahlt werden muss. Sollte der schon vorab bezahlt worden sein, erstatten die Internethändler den bezahlten Preis zeitnah ohne Probleme. Die Verkäufer haben allerdings das Recht die Portokosten in Rechnung zu stellen. Hierbei sind die Verkäufer aber im Ganzen sehr kulant und erstatten den vollen Preis.