Sicherer Umgang mit Kreditkarten

Kreditkarten sind praktisch, bergen aber auch Sicherheitsrisiken. In diesem Artikel finden Sie Tipps für den sicheren Umgang mit Kreditkarten - von der richtigen Aufbewahrung über sicheres Bezahlen im Internet bis hin zur Kartensperrung bei Verlust.

Kreditkarte und Zahlenschloss
Sicherer Umgang mit Kreditkarten - das sollten Sie wissen! - Foto: © weerapat1003 - stock.adobe.com

So wird die Kreditkartenzahlung sicher

Mit einer Kreditkarte kann man nicht nur bargeldlos bezahlen, sondern auch am Geldautomaten im In- oder Ausland Geld abheben. Das ist praktisch, aber auch mit Risiken verbunden, wenn der Umgang mit der Karte oder den Kartendaten zu nachlässig ist. Die Folge können unberechtigte Abbuchungen oder Geldabhebungen und im schlimmsten Fall sogar ein sogenannter Identitätsdiebstahl sein. Wer bestimmte Grundsätze beherzigt und Sicherheitsmaßnahmen trifft, kann das Risiko aber deutlich verringern.

Kartenmissbrauch durch sorgsamen Umgang vorbeugen

Die Nutzung einer Kreditkarte ist ebenso sicher wie die von Bargeld, wenn einem Missbrauch durch den sorgsamen Umgang mit Karte und Daten vorgebeugt wird. Das beginnt bereits bei der Aufbewahrung zu Hause oder unterwegs.

Auch in den eigenen vier Wänden sollte die Karte nicht achtlos auf dem Tisch liegengelassen werden. Verschaffen sich Fremde den Zugang zur Wohnung, erhalten sie die Karte sonst auf dem Präsentierteller. Unterwegs wird die Kreditkarte so untergebracht, dass Diebe sie nicht erreichen, zum Beispiel in einem verschlossenen Innenfach der Handtasche, in einem Brustbeutel oder in einer Gürteltasche. Auf keinen Fall darf die PIN (Geheimzahl) zusammen mit der Karte an einer Stelle aufbewahrt oder sogar auf dieser notiert werden.

Auch das Speichern der Geheimzahl auf dem Smartphone wird bei Streitigkeiten über die Haftung als fahrlässig angesehen. Das Gleiche gilt, wenn die Kreditkarte und die PIN dritten Personen überlassen werden. Obacht ist darüber hinaus bei Einkäufen im Internet geboten.

Geben Sie Ihre Kreditkartendaten nur an seriöse Händler weiter. Online-Shops, die über kein Impressum verfügen, können ein Risiko darstellen. Denken Sie auch daran, dass Betrüger versuchen können, über E-Mails oder SMS an Ihre Daten zu kommen (sogenanntes Phishing). Prüfen Sie empfangene Nachrichten sorgfältig, klicken Sie nicht auf unbekannte Links und geben Sie vor allem keinerlei Daten auf Anfrage weiter. Diese Gefahren beim Einkauf mit Kreditkarte sollten Sie kennen.

3D Secure - zusätzlicher Schutz beim Online-Einkauf

Seit der Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ist bei Online-Zahlungen mit Kreditkarte eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung vorgeschrieben. In der Praxis bedeutet das: Beim Bezahlen im Internet müssen Sie die Zahlung zusätzlich bestätigen, etwa per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung in der Banking-App, per TAN oder durch einen Einmalcode per SMS.

Die Verfahren heißen je nach Anbieter unterschiedlich - bei Visa "Visa Secure", bei Mastercard "Mastercard Identity Check" und bei American Express "SafeKey". Achten Sie darauf, dass Ihre Banking-App auf dem aktuellen Stand ist, damit die Authentifizierung reibungslos funktioniert. Falls Ihr Kreditkartenanbieter Sie noch nicht für 3D Secure registriert hat, sollten Sie das nachholen - ohne die Freischaltung können bestimmte Online-Zahlungen abgelehnt werden.

Kontaktloses Bezahlen - worauf Sie achten sollten

Die meisten aktuellen Kreditkarten verfügen über eine NFC-Funktion für kontaktloses Bezahlen. Bei Beträgen unter 50 Euro ist dabei in der Regel keine PIN-Eingabe nötig - die Karte wird einfach an das Terminal gehalten. Das ist bequem, wirft aber Fragen zur Sicherheit auf.

Grundsätzlich gilt kontaktloses Bezahlen als sicher: Die Reichweite des NFC-Chips beträgt nur wenige Zentimeter, und nach mehreren aufeinanderfolgenden kontaktlosen Zahlungen wird automatisch eine PIN-Eingabe verlangt. Trotzdem empfiehlt es sich, die Karte in einer NFC-Schutzhülle aufzubewahren, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen. So wird verhindert, dass Unbefugte in einer Menschenmenge unbemerkt kleine Beträge abbuchen.

Alternativ können Sie kontaktlos auch per Smartphone bezahlen, etwa über Apple Pay oder Google Pay. Dabei wird nicht die echte Kartennummer übermittelt, sondern ein verschlüsselter Token - das bietet einen zusätzlichen Schutzfaktor.

Push-Benachrichtigungen und Abrechnungen regelmäßig prüfen

Viele Banken bieten in ihrer App Push-Benachrichtigungen an, die Sie nach jeder Kartenzahlung sofort informieren. Aktivieren Sie diese Funktion, falls verfügbar - so erkennen Sie unberechtigte Abbuchungen auf einen Blick und können schnell reagieren. Prüfen Sie zusätzlich regelmäßig Ihre Kreditkartenabrechnung und melden Sie Unstimmigkeiten sofort Ihrem Kreditkartenanbieter.

Maßnahmen nach einem Diebstahl oder dem Verlust der Kreditkarte

Ist die Kreditkarte verloren gegangen oder wurde gestohlen, sollte sie umgehend gesperrt werden. Notwendig sind dafür die Kartennummer, die Bankleitzahl und die Kontonummer. Diese Daten können der letzten Kreditkartenabrechnung entnommen werden.

In den meisten Fällen ist die Kartensperrung über diese Telefonnummer möglich:
Bundesweiter Karten-Sperr-Notruf: +49 116 116

Diese Telefonnummer ist allerdings nicht für alle kartenausgebenden Institute gültig. Welche Nummer dann angerufen werden muss, erfährt man in den Vertragsunterlagen oder auf der Website des Anbieters. Die Telefonnummern für die Sperrung von Kreditkarten einiger großer Banken in Deutschland sind:

Daneben ist die Kartensperrung auch über die Kreditkartenanbieter direkt möglich:

Um bei einem Missbrauch der Kreditkarte nicht über Gebühr in Haftung genommen zu werden, sollte die Kartensperrung dokumentiert werden. Außerdem ist bei Diebstahl oder Raub eine Anzeige bei der Polizei ratsam. Diese kann persönlich auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder in vielen Bundesländern auch online erstattet werden - in Berlin zum Beispiel über die Internetwache der Polizei Berlin.

In der Regel haftet der Kreditkarteninhaber trotz Kartensperrung bis zu einer Höhe von 50 Euro gemäß § 675v BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hiervon gibt es Ausnahmen, und einige Banken verzichten kulant auf die Haftung. Ist der Karteninhaber allerdings grob fahrlässig mit der Kreditkarte oder den Daten umgegangen, muss er unter Umständen gänzlich selbst für den Schaden aufkommen.

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Heike J.

Heike ist Diplom-Medienberaterin und greift in unserem Portal verschiedene Verbraucherthemen rund ums Einkaufen auf.